Was ist ETIAS


Die Regeln für Reisen in die meisten europäischen Länder haben sich geändert. Ab sechs Monaten nach der EBS benötigen etwa 1,4 Milliarden Menschen aus über 60 visumfreien Ländern eine Reisegenehmigung, um für einen kurzen Aufenthalt in 30 europäische Länder einzureisen.

ETIAS ist derzeit nicht in Betrieb und es werden keine Anträge gesammelt.

ETIAS in Kurzform

Die ETIAS-Reisegenehmigung ist eine Einreisevoraussetzung für Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind und in eines dieser 30 europäischen Länder reisen. Sie ist mit dem Reisepass des Reisenden verbunden. Sie ist bis zu drei Jahre gültig oder bis der Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie eine neue ETIAS-Reisegenehmigung beantragen.

Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte in das Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder einreisen – normalerweise für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie ist jedoch keine Garantie für die Einreise. Bei Ihrer Ankunft wird ein Grenzbeamter nach Ihrem Reisepass und anderen Dokumenten fragen und überprüfen, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen.

ETIAS-Anforderungen für Reisen in 30 europäische Länder

Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung

Sie können das Antragsformular entweder über diese offizielle ETIAS-Website oder über die ETIAS-Mobilanwendung ausfüllen. Die Beantragung der ETIAS-Reisegenehmigung kostet 7 EUR, allerdings sind einige Reisende von dieser Gebühr befreit. Lesen Sie mehr darüber, was Sie für die Beantragung benötigen und welche Zahlungsbefreiungen möglich sind.

Bearbeitung Ihres ETIAS-Antrags

Die meisten Anträge werden innerhalb von Minuten bearbeitet.

Es ist jedoch möglich, dass die Bearbeitung Ihres Antrags länger dauert. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie innerhalb von vier Tagen eine Entscheidung. Bitte beachten Sie, dass sich diese Frist um bis zu 14 Tage verlängern kann, wenn Sie aufgefordert werden, zusätzliche Informationen oder Unterlagen einzureichen, oder um bis zu 30 Tage, wenn Sie zu einem Gespräch eingeladen werden. Aus diesem Grund sollten Sie die ETIAS-Reisegenehmigung rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise beantragen.

Sobald Sie sich beworben haben

Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung der Einreichung Ihrer Bewerbung, die Ihre eindeutige ETIAS-Bewerbungsnummer enthält: Bewahren Sie diese Nummer für spätere Nachfragen auf.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine weitere E-Mail, die Sie über den Ausgang des Verfahrens informiert.

Wenn Sie Ihre ETIAS-Reisegenehmigung erhalten, vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Name, Ihre Passnummer und andere Informationen korrekt sind: Bei einem Fehler wird Ihnen der Grenzübertritt nicht gestattet. Weitere Informationen darüber, was zu tun ist, wenn Sie einen Fehler in Ihrem Antrag gemacht haben, finden Sie hier.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, enthält die E-Mail die Gründe für diese Entscheidung. Sie enthält auch Informationen darüber, wie Sie Einspruch erheben können, Angaben zur zuständigen Behörde sowie die entsprechende Frist für den Einspruch.

Gültigkeitsdauer Ihres ETIAS

Ihre ETIAS-Reisegenehmigung ist drei Jahre lang gültig oder bis das Reisedokument, das Sie bei der Beantragung verwendet haben, abläuft – je nachdem, was zuerst eintritt.

Sie ist für kurzfristige Aufenthalte gedacht: Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung berechtigt Sie zu einem Aufenthalt in den europäischen Ländern, für die ETIAS erforderlich ist, von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Sie müssen während Ihres gesamten Aufenthalts im Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung sein. Sie können jederzeit ausreisen und zurückkommen, solange Sie diese Frist einhalten.

Bei der Ankunft an der Grenze

Da Ihre ETIAS-Reisegenehmigung mit Ihrem Reisedokument verknüpft ist, stellen Sie sicher, dass Sie das gleiche Dokument mit sich führen, das Sie bei Ihrem ETIAS-Antrag verwendet haben. Andernfalls dürfen Sie nicht an Bord Ihres Fluges, Busses oder Schiffes gehen oder in eines der europäischen Länder einreisen, die ETIAS verlangen.

Der Besitz einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung garantiert nicht automatisch das Recht auf Einreise. Wenn Sie an der Grenze ankommen, werden die Grenzbeamten überprüfen, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen. Reisenden, die die Einreisebedingungen nicht erfüllen, wird die Einreise verweigert.

Weitere Informationen darüber, was Sie beim Überschreiten der EU-Grenzen erwartet, finden Sie hier.

Ihre ETIAS-Checkliste

  • Beantragen Sie rechtzeitig eine ETIAS-Reisegenehmigung – bevor Sie Ihr Ticket kaufen oder Ihre Unterkunft buchen.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Angaben in Ihrem Reisepass mit denen in Ihrer ETIAS-Genehmigung übereinstimmen – wenn sie nicht übereinstimmen, wird Ihnen an der Grenze das Boarding und die Einreise verweigert.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre ETIAS-Reisegenehmigung noch gültig ist
  • Prüfen Sie, wie lange Sie sich in den europäischen Ländern aufhalten können, die ETIAS verlangen
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass noch drei Monate nach Ihrer geplanten Ausreise aus den europäischen Ländern, die ETIAS verlangen, gültig ist – andernfalls wird Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert (es gibt Ausnahmen).