Ihr Recht auf Einspruch


Finden Sie heraus, wie Sie gegen eine Entscheidung im Zusammenhang mit Ihrer ETIAS-Reisegenehmigung oder Ihren Datenschutzrechten vorgehen können.

ETIAS ist derzeit noch nicht in Betrieb und es werden noch keine Anträge gesammelt. Es soll 6 Monate nach der EES starten.

Wenn Ihr Antrag auf eine ETIAS-Reisegenehmigung abgelehnt oder Ihre ETIAS-Reisegenehmigung widerrufen oder annulliert wird, erhalten Sie eine E-Mail, in der die Gründe für die Ablehnung und die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat, angegeben sind.

Sie haben das Recht, Einspruch zu erheben. Die E-Mail enthält Informationen darüber, in welchen europäischen Ländern Sie Widerspruch einlegen sollten und beschreibt das entsprechende Verfahren. Einsprüche werden nach dem nationalen Recht dieser Länder behandelt.

Wenn Ihre Reisegenehmigung auf Ihren eigenen Wunsch hin widerrufen wird, ist es nicht möglich, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.