11. November 2024
Willkommen auf der offiziellen ETIAS-Website
Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte in das Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder einreisen – normalerweise für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie ist jedoch keine Garantie für die Einreise. Bei Ihrer Ankunft wird ein Grenzbeamter nach Ihrem Reisepass und anderen Dokumenten fragen und überprüfen, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen.
Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte in das Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder einreisen – in der Regel für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie ist jedoch keine Garantie für die Einreise. Bei Ihrer Ankunft wird ein Grenzbeamter nach Ihrem Reisepass und anderen Dokumenten fragen und überprüfen, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen.
Mit einer gültigen ETIAS-Reisegenehmigung können Sie beliebig oft für kurzfristige Aufenthalte in das Hoheitsgebiet dieser europäischen Länder einreisen – in der Regel für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Sie ist jedoch keine Garantie für die Einreise. Bei Ihrer Ankunft wird ein Grenzbeamter nach Ihrem Reisepass und anderen Dokumenten fragen und überprüfen, ob Sie die Einreisebedingungen erfüllen.
